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Namensgebung und Geburtsurkunde bei Neugeborenen

Die Geburt ist überstanden und schon gibt es die ersten offiziellen Formalitäten. Sobald Du dir einen Namen für dein Neugeborenes Baby überlegt hast solltest Du dich um die offizielle Namensgebung und Geburtsurkunde des Neugeborenen kümmern. Was du genau tun solltest, dass erfährst du im Folgenden Artikel.

Was Du bereits in der Klinik erledigen kannst – Namensgebung und Geburtsurkunde

Die meisten Kliniken wenn nicht sogar alle stellen Dir die verbindliche Erklärung zur Namensgebung zur Verfügung. Im Prinzip handelt es sich hierbei um ein amtliches Formular der Stadt oder Gemeinde in der Du wohnst.

In den Vordruck trägst Du neben deinen persönlichen Daten auch den vollständigen Namen deines neugeborenen Babys ein. Hier ist wichtig, dass Du dich nicht verschreibst neben dem Familiennamen auch alle Vornamen deines Kindes angibst. Hier solltest Du dir trotz der Strapazen der Geburt Mühe geben, denn Streichungen sind hier nicht erlaubt. Verschreibst Du dich, dann solltest Du ein neues Formular verwenden. Unterschrieben werden muss der Antrag zur Namensgebung dann von der sorgeberechtigten Mutter oder von beiden sorgeberechtigten Eltern.

Zusätzlich braucht das Standesamt bei verheirateten Eltern folgende Unterlagen:

  • gültige Personalausweise oder Reisepässe beider Eltern
  • ggf. zusätzlich den Aufenthaltstitel
  • Heiratsurkunde als Nachweis der Eheschließung
  • Geburtsurkunden evtl. weiterer gemeinsamer Kinder
  • ggf. Urkunde über die Einbürgerung falls relevant

Sofern Ihr als Eltern nicht miteinander verheiratet sind, benötigt das Standesamt zusätzlich den Nachweis über die bereits anerkannte Vaterschaft bzw. die gemeinsame Sorgerechtserklärung.

Die vollständigen Unterlagen zur Namensgebung, also den Antrag sowie sämtliche Unterlagen in Kopie kannst Du im Regelfall direkt in der Klinik abgeben. Das Krankenhaus agiert hier aber nur als Bote und leitet die Unterlagen für dich weiter.

Ist die Vaterschaft noch nicht beurkundet, Du möchtest aber den Vater Deines Kindes im Geburtenregister eintragen lassen, dann ist eine rechtswirksame Vaterschaftsanerkennung oder Zustimmungserklärung der Mutter notwendig. Hierfür musst Du persönlich zusammen mit dem Vater im Standesamt, Jugendamt oder aber auch bei einem Notar erscheinen.

Was Du anschließend noch erledigen musst – Namensgebung und Geburtsurkunde

Im Krankenhaus kannst Du wie oben beschrieben den Antrag auf Namensgebung für dein Kind stellen und die Unterlagen an Dein zuständiges Standesamt versenden lassen.

Etwa 10 Tage nach der Geburt solltest Du dann aber auch eine Geburtsurkunde für dein Kind beim Geburtenbüro des Standesamt anfordern. Das geht im Normalfall online und ist relativ einfach gelöst.

Was kostet die Beantragung der Geburtsurkunde?

Auch Ämter arbeiten nicht umsonst. Die Bestellung einer Geburtsurkunde kostet aktuell 12,00 EUR pro Urkunde. Zusätzlich erhältst du aber bei einer Erstbeantragung zusätzlich drei zweckgebundene Urkunden, die Du im Original für die Beantragung bei folgenden Stellen verwenden kannst:

  • Kindergeld
  • Elterngeld
  • Krankenkasse

Wenn Du alles wie beschrieben machst, dann ist der Antrag auf Namensgebung und Geburtsurkunde des Neugeborenen überhaupt kein Problem für Dich!

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