Eltern & Geld,  staatliche Leistungen

Digitale Beantragung von Elterngeld & Kindergeld

In den ersten Wochen und Monaten im Babyglück habt Ihr sicherlich Besseres zu tun, als Euch mit den Formularen zur Beantragung von Kindergeld oder Elterngeld herum zu schlagen. Jetzt hat sich der Bundestag mit dem Thema Digitalisierung von Familienleistungen beschäftigt. Am 4.11.2020 hat der Bundestag hierzu ein entsprechendes Gesetz verabschiedet.

Was sieht das Gesetz zur Digitalisierung von Familienleistungen vor?

Das neue Gesetz zur Digitalisierung von Familienleistungen soll es Euch als Familie erleichtern, Leistungen wie etwa das Kindergeld und das Elterngeld zu beantragen. Bisher ist die Beantragung dieser Leistungen analog in Papierform, mit einer Menge an Formularen notwendig. In der Regel musstet Ihr außerdem diverse Behörden aufsuchen, um die Beantragung zu vollziehen.

Künftig soll genau das durch einen rein digitalen Antragsprozess für Familienleistungen entfallen. Nach dem Plan der Regierung sollen die entsprechenden Stellen und Behörden die notwendigen Daten künftig untereinander austauschen. In Zukunft soll es Euch damit auch erspart bleiben, beim Arbeitgeber oder der Krankenkasse aufwändig Papiernachweise zu sammeln.

Welche Familienleistungen könnt Ihr künftig digital beantragen?

Die digitale Beantragung ist für sämtliche Familienleistungen vorgesehen:

  • Elterngeld
  • Elterngeld Plus
  • Kindergeld
  • Kinderzuschlag

Des Weiteren soll es möglich sein, die Namensbestimmung mittels der Geburtsurkunde beim Standesamt digital zu vorzunehmen. Auch hier entfällt für Euch somit ein weiterer Behördengang.

Warum macht die Digitalisierung von Anträgen für Kinder- und Elterngeld Sinn?

Die digitale Beantragung von Familienleistungen macht auf jeden Fall Sinn, weil ihr als frischgebackene Eltern mehr Zeit die Ihr sonst mit Administrativem und Behördengängen verbringt stattdessen mit eurem Kind verbringen könnt. Gerade die ersten Tage und Wochen nach der Geburt sind wie ich finde die Spannendsten.

Natürlich verspricht sich auch der Staat einen Vorteil aus der digitalen Beantragung der Familienleistungen. Anträge, die online eingereicht werden, sollen künftig schneller bearbeitet werden können. Zudem wird hier auch die Fehlerquote und damit die Häufigkeit von Rückfragen minimiert. Die Bürokratie soll schlichtweg vermindert werden.

Ab wann ist die online Beantragung von Elterngeld und Kindergeld möglich?

Sofern der Bundesrat und Bundestag der Neuregelung zustimmen, könnte das Gesetz aber bereits zum Jahreswechsel 2020/2021 in Kraft treten. Die Bundesregierung spricht von einem Start des Projektes für alle Bundesländer im Jahr 2022. Noch wird es also ein wenig dauern, allerdings soll das Bundesland Bremen im Rahmen eines Pilotprojekts bereits dieses Jahr starten.

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